Freiwilliges Soziales Jahr im Sport
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FSJler des SHVV 2002-2008
Neue Seite 1
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Schleswig-Holsteinischer Volleyballverband e.V.
Sportjugend
Schleswig-Holstein |

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Freiwilliges
Soziales Jahr (FSJ) im Sport
Der Schleswig-Holsteinische Volleyball-Verband (SHVV)
bietet in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Schleswig-Holstein (sjsh) seit dem
Jahr 2003 jungen Menschen die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr im
Sport zu absolvieren. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können das FSJ im Sport
anstelle des Zivildienstes ableisten!
Profil
und Aufgabenbereiche der Stelle
Dem SHVV gehören rund 110 Mitgliedsvereine und
13.000 aktive Sportler an. Die Schwerpunkte der Verbandsarbeit liegen in der
Leistungssportförderung im Beach-Volleyball, der Durchführung einer eigenen Beachserie, der Organisation des Erwachsenen- und Jugendspielbetriebs, der
Ausbildung von Trainern und Schiedsrichtern sowie der Jugendarbeit.
Die möglichen Einsatzfelder sind vielfältig und
können je nach Interesse und Qualifikation der jeweiligen FSJlerInnen gewählt
werden. Schwerpunkt der Arbeit soll die Unterstützung des SHVV im Rahmen der
Jugendarbeit sein, dazu zählen u.a .
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Unterstützung bei der Organisation und Austragung von
Beach-Volleyball-Turnieren
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Unterstützung des Jugendspielreferenten bei der Organisation des
Jugendspielbetriebs sowie der Jugendmeisterschaften
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Aufbau und Betreuung des Internetportals
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Mitarbeit in den Projekten des SHVV zur Nachwuchsförderung und
Mitgliedergewinnung (Uni/Schule/Verein; Spielfeste; Schulsport-AGs)
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Unterstützung der Landestrainerin beim Landesauswahltraining
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Leitung von Trainings- und Talentfördergruppen im
Beach-Volleyball
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Leitung der Beach-Volleyball-Angebote im camp24sieben
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Unterstützung der Vereine beim Ausbau der LSV-Projekte „Schule
und Verein“ und „Sport gegen Gewalt“
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Mitarbeit in der überfachlichen Jugendarbeit; Vorbereitung und
Durchführung von sjsh-Projekten, Feriencamps und internationalem Jugendaustausch
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und vieles mehr
Die reguläre, wöchentliche Arbeitszeit beträgt
38,5 Stunden. BewerberInnen sollten die Bereitschaft mitbringen, auch an
Wochenenden und in den Abendstunden zu arbeiten. Die Dauer des FSJ beträgt 12
Monate und startet am 01.09., jeden Jahres. In der
Regel kann der SHVV keine Unterkunft stellen.
Leistungen
FSJlerInnen erhalten folgende, gesetzlich
festgelegte Entschädigungen:
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Unterkunfts-/ Verpflegungspauschale i.H.v. 153,39 €/ Monat
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Taschengeld i.H.v. 153,39 €/ Monat
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Sozial-/ Haftpflichtversicherung
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26 Tage Urlaub/ Jahr
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Ausbildung zum Volleyball-Übungsleiter
(C-/B-Trainer-Qualifikation)
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Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich des
Sports/ Jugendarbeit
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Einführungs- und Abschlussseminare
Qualifikation der Bewerber
Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr mit
Freude und Engagement im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport tätig zu
sein. Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über die Arbeitsweisen in
Sportorganisationen sind erwünscht und können den Einstieg erleichtern, sind
aber keine notwendige Bedingung. Erwartet wird die Bereitschaft, Aufgaben
eigenverantwortlich zu erledigen. Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent,
Selbstständigkeit und Entscheidungsfreude sind dabei von großer Bedeutung. Der
Besitz eines Führerscheins ist notwendig. Bewerber, die das FSJ anstelle des
Zivildienstes absolvieren möchten, müssen anerkannte Kriegsdienstverweigerer
sein.
Zusatzinformationen
Allgemeine Informationen über das FSJ und
gesetzliche Bestimmungen gibt es bei der Sportjugend Schleswig-Holstein
(Kristina Exner-Carl, Telelon 0431-6486-198, kristina.exner-carl@sportjugend-sh.de)
sowie bei der Deutschen Sportjugend. Weiterführende Auskünfte und
Beratung zum FSJ im SHVV bietet Svenja Pelny, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel,
Telefon 0431-9076151, svenja.pelny@shvv-online.de
Bewerbungen
Die Homepage des SHVV enthält einen
Bewerbungsbogen
für das FSJ. Dieser ist zusammen mit einem Lebenslauf, einer Kopie des letzten
Schulzeugnisses sowie ggf. der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu senden
an: Schleswig-Holsteinischer Volleyball-Verband, Geschäftsstelle, Winterbeker
Weg 49, 24114 Kiel. Bewerbungen sollten bis zum 30. November des Vorjahres
eingehen.
Copyright: Schleswig-Holsteinischer Volleyball-Verband e.V. - Online / Alle Rechte reserviert. Publiziert am: 18.02.2003 (9656 mal gelesen) [ Zurück ]
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